RAHMER Mietservice FAQ

FAQ Heizer

Wichtige Richtlinien zu Sicherheit und Reinigung von Heizern und Zubehör finden Sie in unseren FAQ.

 

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Fragen und Antworten zu Heizern

In unseren FAQ finden Sie Antworten auf wichtige Fragen rund um die Sicherheit von Elektro- und Ölheizgeräten sowie Flüssiggasanlagen und die Reinigung von Zubehör.

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Was ist zu beachten bei Elektroheizgeräten?

Die Aufstellung der Elektroheizgeräte an Orten, an denen brennbare Kleinteile angesaugt werden können, sowie an feuer- und explosionsgefährdeten Orten ist nicht erlaubt. Bei Einsatzauf dem Bau müssen die Unfallverhütungsvorschriften und die Sicherheitsrichtlinien der Bauberufsgenossenschaft eingehalten werden. Bei Einsatz in der Landwirtschaft müssen die Unfallverhütungsvorschriften und die Sicherheitsrichtlinien der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft und der Sachversicherer eingehalten werden.

Es gelten folgende Sicherheitsabstände zu brennbaren Teilen: seitlich: 0,60 m Ansaugseite: 0,60 m, nach oben: 1,50 m Ausblasseite: 3,00 m

Im Aufstellungsraum müssen Fußboden und Decke feuerhemmend sein. Ansaug- und Ausblasöffnungen dürfen nicht verengt werden.

Was ist zu beachten bei Ölheizgeräten?

Die Aufstellung der Warmlufterzeuger an Orten, an denen brennbare Kleinteile angesaugt werden können, sowie an feuer- und explosionsgefährdeten Orten ist nicht erlaubt. Werden die Geräte in geschlossenen Räumen eingesetzt und die Verbrennungsgase über einen Kamin oder Abgasrohre ins Freie abgeleitet, so beträgt die für den Aufstellraum notwendige Frischluftzufuhr für die Verbrennung 300m³/h. Wenn die Verbrennungsgase nicht über einen Kamin oder Abgasrohre ins Freie abgeleitet werden, dann dürfen die Geräte nur in offenen oder gut durchlüfteten Räumen aufgestellt werden. Räume sind gut durchlüftet, wenn eine Nennwärmebelastung von max. 0,033 kW/m³ Raumvolumen vorhanden ist und durch Fenster und Türen ein natürlicher Luftwechsel sichergestellt ist.

Grundsätzlich empfiehlt es sich, bei Einsatz der Geräte in Räumen die Verbrennungsgase ins Freie abzuleiten, da es sonst bei einer Betriebsstörung zur Verunreinigung durch Verrußung kommen kann. Bei Einsatz der WLE auf dem Bau müssen die Unfallverhütungsvorschriften und die Sicherheitsrichtlinien der Bauberufsgenossenschaft eingehalten werden. Bei Einsatz der WLE in der Landwirtschaft müssen die Unfallverhütungsvorschriften und die Sicherheitsrichtlinien der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft und der Sachversicherer eingehalten werden.

Es gelten folgende Sicherheitsabstände zu brennbaren Teilen: seitlich: 0,60 m; Ansaugseite: 0,60 m; nach oben: 1,50 m; Ausblasseite: 3,00 m

Im Aufstellungsraum müssen Fußboden und Decke feuerhemmend sein. Ansaug- und Ausblasöffnungen dürfen nicht verengt werden.

Was ist zu beachten bei Flüssiggasanlagen?

Der Benutzer hat dafür zu sorgen, dass die Funktionsweise von Brennern nicht durch betriebsbedingte Einwirkungen beeinträchtigt wird. Der Benutzer hat dafür zu sorgen, dass Brenner in den Brennkammern so betrieben werden, dass die Brennflammen keine Flächenberührung haben, die eine unvollkommene Verbrennung verursachen können. Der Benutzer hat dafür zu sorgen, dass Personen bei Flämm-Anlagen nicht in den Arbeitsbereich der Flammen gelangen können und die Flüssiggasanlagen so aufgestellt werden, dass durch Abgase oder Strahlungswärme keine Brände entstehen können.

Der Benutzer hat dafür zu sorgen, dass Druckgasbehälter und Verbrauchsanlagen in Räumen und Bereichen für ausreichende Be- und Entlüftung sorgen, damit keine gefährliche und/oder explosionsfähigen Atmosphäre sowie die Bildung eines gesundheitsgefährlichen Abgas-/Luft-Gemischs und Sauerstoffmangel entsteht. Der Benutzer hat dafür zu sorgen, dass die Flüssiggasanlage unter ständiger Aufsicht steht. Der Benutzer hat dafür zu sorgen, dass die Flüssiggasanlage täglich mindestens einmal geprüft wird, insbesondere die Aufstellung der Flüssiggasbehälter sowie die Verlegung, Anschluss und Dichtheit der Leitungen.

Reinigung und Tankentleerung: Öltanks und Heizöl

Unsere Mietobjekte werden gereinigt und technisch in Ordnung angeliefert, sie müssen am Ende der Mietzeit gereinigt und vollständig bereitgestellt werden. Notwendige Nachreinigungen werden gesondert nach Aufwand berechnet.

Der Mieter muss sicherstellen, dass von uns gelieferte Öltanks zum Zeitpunkt des Rücktransportes leer sind, da die GGVS (Gefahrgutverordnung Straße) nur den Transport von ungereinigten Öltanks mit einem nicht mehr absaugbaren Restinhalt erlaubt. Außerdem darf der Mieter für den Betrieb der Geräte nur sauberes Heizöl EL mit Winterzusatz (gemäß DIN 51603-1 Ausgabe März 1998) verwenden. Notwendige Nachentleerungen werden gesondert nachberechnet.

Unsere Miet-Angebote Heizer & Entfeuchter

Wir vom RAHMER Mietservice vermieten zahlreiche Anlagen rund um Heizer und Entfeuchter. Alle Informationen finden Sie hier:

Unser Portfolio

RAHMER Mietservice bietet eine breite Palette an Mietangeboten: