RAHMER Mietservice FAQ

FAQ Container

Bezahlung, Vorteile, Ablauf - wichtige Infos zur Vermietung unserer Container erfahren Sie in unseren FAQ.

 

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Fragen und Antworten zu Containern

Was ist bei den Containern von RAHMER Mietservice im Preis enthalten und welche Extras kann ich zubuchen? Welche Vorbereitungen und Anschlüsse sind nötig? Diese Fragen und mehr beantworten wir Ihnen in unseren FAQ.

Sie möchten weitere Informationen? Kontaktieren Sie uns - wir freuen uns auf Sie!

Wie berechnet sich der Mietpreis?

Der Mietpreis unserer Container beinhaltet die Miete sowie je nach Modell Lieferung und Abholung. Gerne bieten wir darüber hinaus als Zusatzleistungen Unterhalts-, Sanitärreinigung und Endreinigung sowie Abwasserentsorgung an. Auch Containereinrichtung und Zubehör können Sie bei uns gleich mit mieten, genau wie Sanitärmaterial. Sonderausstattungen wie Telefon, Feuerlöscher oder Reinigungsgeräte werden durch den Mieter gestellt.

Die genauen Kosten für die Miete von Containern variiert je nach gewünschtem Modell, Mietdauer und Extras. Gerne erstellen wir Ihnen ein passgenaues Angebot!

Sind Vorbereitungen zu treffen?

Der Mieter hat für das Vorhandensein sämtlicher Anschlüsse - insbesondere für Strom, Wasser, Abwasser etc. - selbst Sorge zu tragen, die für den Betrieb der Mietsache erforderlich sind. Er trägt die Verantwortung für die Ordnungsmäßigkeit der Anschlüsse entsprechend den gesetzlichen Verordnungen und deren Funktionstüchtigkeit.

Verlegung von Strom, Wasser und Abwasser bis Außenkante Container erfolgt durch den Mieter. Eventuell erforderliche Erdungs- und Blitzschutzeinrichtungen sind durch den Mieter zu erbringen.

Vorraussetzungen für die Zufahrt?

Die Zufahrt für einen großen LKW mit Kran (Durchfahrtshöhe mindestens 4,20 m) muss problemlos möglich sein. Ebenso freies Abladen rechts bzw. links vom LKW im Schwenkbereich des Krans. Die Rangiermöglichkeit für eine Gespannlänge von ca. 20 Meter muss gewährleistet sein. Zufahrten von mehr als 10% Steigung müssen gesondert abgesprochen werden.

Wird ein Fundament benötigt?

Fundamente, Medienanschlüsse und Genehmigungen ( z.B. Strom, Wasser, Abwasser, Telefon, Aufstellfläche, Baugenehmigung) sind bauseitige Leistungen. Anschlusswerte: Strom 220 V, Wasser 3/4 Zoll, Abwasser 100 mm HT.

Der Mieter hat bauseits dafür Sorge zu tragen, dass die Aufstellung der Mietgegenstände auf einem ebenen, befestigten Untergrund gewährleistet ist. Eine ausreichende Unterlüftung der Container ist sicherzustellen, ein Verfüllen / Schließen des Abstandes zwischen Boden und Containerunterkante ist nicht zulässig. Bei Einsatz von Unterbautanks, ist die Bereitstellung eines waagerechten, befestigten Untergrundes zwingend notwendig. Kleinere Unebenheiten der Aufstellfläche bis 0,10 m werden lieferseitig ausgeglichen. Holz zum Unterlegen muss vom Mieter gestellt werden. Fundamentpläne für Containeranlagen werden auf Anfrage zur Verfügung gestellt.

Was ist beim Wasser zu beachten?

Alle Sanitärcontainer sind kundenseitig vor Inbetriebnahme gründlich – nach der Trinkwasser-Verordnung - an allen Entnahmestellen zu spülen. Es dürfen nur KTW und DVGW-W270 geprüfte Schläuche verwendet werden. Bei Mietgegenständen mit Boiler oder Durchlauferhitzer hat der Kunde dafür Sorge zu tragen, dass vor dem Anschließen an das Stromnetz das Wasser blasenfrei aus den Wasserhähnen läuft. Boiler müssen vor der Wasserentnahme auf über 55° aufgeheizt werden. Duschcontainer sind vor Benutzung an allen Duschköpfen mit Heißwasser zu spülen. Vor Abholung sind alle Leitungen und Boiler zu entleeren.

Liegt kein Wasser oder Strom zum Liefertermin vor, werden zwar Fehlfunktionen kostenfrei beseitigt, aber die An - und Abfahrt in Rechnung gestellt.

Wer kümmert sich um die Reinigung?

Unsere Mietobjekte werden gereinigt angeliefert, sie müssen am Ende der Mietzeit gereinigt und vollständig bereitgestellt werden. Notwendige Nachreinigungen werden gesondert nach Aufwand berechnet.

Abwassertanks müssen bei Abholung restlos entleert sein. Notwendige Nachentleerungen werden gesondert nachberechnet.

Was ist beim Frostschutz zu beachten?

Im Winter ist die Frostsicherheit durch den Mieter zu gewährleisten. Das heißt, die Anschlussleitung ist frostsicher durchzuführen und die Anlagen dürfen nur betrieben werden, wenn durch eine Beheizung der Innenräume die Frostsicherheit gewährleistet ist. Bei Beendigung der Nutzung sind während der Winterzeit sofort die Leitungen zu entleeren, um Forstschäden an der Installation zu vermeiden. Wurden Heizlüfter / Frostwächter mitbestellt, sind zusätzliche Stromleitungen mit einer Belastung von 4000 W vom Mieter separat zuzuführen; die Funktionstüchtigkeit der Heizgeräte ist vom Mieter im regelmäßigen stündlichen Abstand zu prüfen.

Der Mieter haftet für Schäden, die auf Frost zurückzuführen sind. Auch für den Frostschutz von Zubehör wie Fäkalientanks während der Wintermonate ist der Kunde verantwortlich; Mietverlängerungen wegen eingefrorener Tanks gehen zulasten des Mieters.

Gibt es eine Kündigungsfrist?

Die Kündigungsfrist für Container und Anlagen beträgt zwei Wochen zum 15. oder Letzten des Monats (AGB / MZbCTw - Abs. 7.1).

Unsere Miet-Angebote Container

Wir vom RAHMER Mietservice vermieten zahlreiche verschiedene Container. Alle Informationen finden Sie hier:

Unser Portfolio

RAHMER Mietservice bietet eine breite Palette an Mietangeboten: